Mitglied werden
Information zur Beitragsordnung des Laufsportclub Athlon Kusel e. V.
Der Beitrag staffelt sich wie folgt
Jugend und Ausbildung
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
- Erwachsene ab 18 Jahren in Berufsausbildung
- Teilnehmende am BFD oder FSJ
- Schülerinnen, Schüler und Studierende
Erwachsene
- Mitglieder über 18 Jahre
Paare und Familien
- Ehepaare, Paare in eheähnlicher Gemeinschaft oder Lebenspartnerschaft und Familien
- Ehepaare mit Kindern gemäß Beitragsklasse 1
- Alleinstehende Erwachsene mit Kindern gemäß Beitragsklasse 1
Mitgliedschaft und Kündigung
Die Mitgliedschaft ist nur für das Kalenderjahr möglich. Tritt ein Mitglied im Laufe eines Kalenderjahres ein, ist der Jahresbeitrag anteilmäßig zu entrichten.
Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende eines Kalenderjahres.
SEPA-Lastschriftverfahren
Die Mitgliedsbeiträge werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied verpflichtet sich beim Eintritt in den Verein, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen und für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen.
Der Mitgliedsbeitrag wird unter Angabe der Gläubiger-ID DE04ZZZ00000254425 und der Mandatsreferenz – der internen Vereinsmitgliedsnummer – jährlich zum 1. März eingezogen. Fällt dieser Termin nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag.
Änderungen persönlicher Angaben
Änderungen der persönlichen Angaben – insbesondere Anschrift, E-Mail-Adresse und Bankverbindung – sind schnellstmöglich mitzuteilen.
Die Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 27.02.2015 beschlossen beziehungsweise geändert.